Rechtsprechung
BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung der Vorlagepflicht eines letztinstanzlichen Gerichts iSv EWGVtr Art 177 Abs 3 bei hinreichender Klärung der Rechtsfrage durch den EuGH
- Judicialis
BVerfGG § 93 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage einer Rechtssache an dem EuGH
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 1285
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
Das Unterlassen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 3 EGV kann am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur beanstandet werden, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen des Gerichts offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).Dies folgt nicht zuletzt bereits daraus, daß das Mahnschreiben der Kommission offenbar erst nach Erlaß der angegriffenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte, das Gericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung von einer möglicherweise entgegenstehenden Rechtsauffassung der Kommission folglich noch keine Kenntnis haben konnte (vgl. BVerfGE 82, 159 ).
- EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
Kommission / Deutschland
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob die Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 es den Mitgliedstaaten gestatte, vor dem Stichtag des 3. Juli 1988 eingeleitete Genehmigungsverfahren von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen, nicht mehr für klärungsbedürftig gehalten, da sie vom Europäischen Gerichtshof durch dessen Urteil vom 11. August 1995 (Rs. C-431/92, Slg. 1995, I 2189) hinreichend geklärt sei; danach sei entscheidend, ob der Antrag auf Zulassung des konkreten Vorhabens vor oder nach dem Stichtag des 3. Juli 1988 gestellt worden sei. - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94
Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 -,.
- BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95
Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der …
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem auf eine eigene Entscheidung vom 21. März 1996 (- BVerwG 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 1996, S. 498) Bezug genommen, in der das Gericht ausführlich darlegt, weshalb sich dem genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs die vorgenannte Schlußfolgerung deutlich entnehmen lasse. - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 12.95
Unterlassen einer erforderlichen Anhörung durch die Planfeststellungsbehörde
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 12.95 -. - BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlage einer Rechtssache an den EuGH
Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
Dafür ist auch nichts ersichtlich (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96, NVwZ 1997, S. 481).
- BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00
Dem Begründungserfordernis der BVerfGG § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1, § 92 nicht …
Auch fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, weshalb die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts, welches stillschweigend von einer fehlenden Vorlagepflicht ausgeht (…zur Zulässigkeit einer konkludenten Verneinung der Vorlagepflicht vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 f.), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgrichts als offensichtlich unhaltbar angesehen werden müsste (vgl. zum Maßstab der offensichtlichen Unhaltbarkeit BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 -, NVwZ 1998, S. 1285 f.).